ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - BAUWUCHT
§1 Projektzeit und Verzögerungen
Der Auftragnehmer versichert, dass alle Arbeiten in angemessener Zeit ausgeführt werden. Die Arbeiten erfolgen montags bis freitags innerhalb der normalen Geschäftszeiten, sofern nicht wegen besonderer Anforderungen von BauWucht Ausnahmen nötig sind. Nach Unterzeichnung des Vertrages wird das Finance‑Team von BauWucht innerhalb von 3 Werktagen eine Rechnung für die Projektanzahlzahlung ausstellen. Nach Eingang dieser Zahlung beginnt BauWucht mit der Planungsphase Ihres Projekts, die je nach Projektumfang 3–5 Wochen dauert. Diese Phase ist verbindlich erforderlich; sie kann in einigen Fällen kürzer sein, jedoch werden keine verbindlichen Zeitangaben für einen exakten Projektstart gemacht.
Projektzeitpläne und Meilensteine werden intern für jedes BauWucht-Projekt festgelegt. Auch wenn Meilensteintermine dem Kunden mitgeteilt werden, dienen sie lediglich als Orientierung und sind nicht vertraglich bindend hinsichtlich der Liefer- oder Ausführungstermine. BauWucht wird den Kunden regelmäßig über den Fortschritt informieren und notwendige Änderungen oder Verzögerungen mitteilen (in der Regel wöchentlich). Wenn der Kunde während des Projekts einen Statusbericht wünscht, kann dieser beim zuständigen Projektleiter angefragt werden. Tägliche Updates oder fotografische Dokumentation werden nicht zur Verfügung gestellt.
§2 Objekt und Zugang
Ein Baustellenbereich kann erhebliche Gefahren für Personen ohne entsprechende Ausbildung oder Erfahrung darstellen. Um Sicherheitsrisiken zu minimieren und einen ungestörten Arbeitsablauf sicherzustellen, hat BauWucht während der gesamten Projektdauer Zugang zur Wohnung bzw. Baustelle. Möchte der Kunde die Baustelle ohne Vertreter von BauWucht besuchen, übernimmt BauWucht keine Haftung für Sicherheitsvorfälle oder Schäden.
Kundentermine vor Ort müssen mindestens 2 Werktage im Voraus mit BauWucht abgestimmt werden und unterliegen der Verfügbarkeit des zuständigen Projektleiters. Sollte eine kurzfristige Terminierung erforderlich sein, wird BauWucht im Rahmen des Zumutbaren versuchen, eine
Lösung zu finden. Parallel zu BauWucht tätige Gewerke müssen die Koordination über das BauWucht-Büro vornehmen. Klare Übergaberegeln sind einzuhalten.
BauWucht übernimmt keine Verantwortung für Zustand oder Schäden auf der Baustelle, wenn Dritte, die nicht in vertraglicher Beziehung zu BauWucht stehen, Zugang erhalten haben. In solchen Fällen ist erwartet, dass die Baustelle in demselben oder besseren Zustand zurückgegeben wird. Reinigungs‑ oder Neuorganisationstätigkeiten, die daraus resultieren, gelten als stillschweigend genehmigt und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Rechnungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
§3 Materialauswahl und Projektentscheidungen
Materialauswahl und projektrelevante Entscheidungen werden so früh wie möglich dem Kunden mitgeteilt. Entscheidend ist, dass solche Entscheidungen, die den Projektfortschritt beeinflussen, zeitnah getroffen werden. BauWucht stellt alle technisch machbaren Alternativen bereit, um Optionen zu ermöglichen, sofern es Alternativen gibt. BauWucht koordiniert Bestellungen der ausgewählten Materialien: Bestellung, Nachverfolgung, Prüfung der Lieferung und Übergabe an das Ausführungsteam. Werden Materialien vom Kunden
gestellt (z. B. Lieferung an die Straße), und ist ein Transport zum Projektstandort notwendig, behält sich BauWucht das Recht vor, für den Mehraufwand nach den üblichen Stundensätzen sowie dem Projektmanagementsatz Aufwandsvergütung zu verlangen.
Materialauswahlen werden mit dem Kunden schriftlich per „Material Selections Sheet“ abgestimmt, bevor eine Bestellung erfolgt. Änderungen bereits bestätigter Materialien unterliegen den Rückgaberichtlinien des jeweiligen Lieferanten und können Rücksendegebühren, Logistikkosten oder vollständige Unmöglichkeit der Rückgabe zur Folge haben.
§4 Projektmanagement
Projektmanagement umfasst unter anderem: Baustellenbesuche mit Kunden oder mit Teams, Materialbestellung, projektspezifische Recherche, Architektenzeichnungen, Logistikkoordination, Kundenkommunikation und Meetings. Das Projektmanagement wird auf Basis der tatsächlich benötigten Zeit durch die eingesetzten Ressourcen abgerechnet, einschließlich der Zeit für Kundenkommunikation.
Projektmanagement wird während der regulären Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgeführt. Tätigkeiten außerhalb dieser Zeiten werden mit einem Zuschlag von 30 % auf den jeweiligen Standardstundensatz berechnet. Vor-Ort-Besuche werden mit mindestens 2 Stunden pro Besuch verrechnet. Reisezeiten im Rahmen des Projektmanagements werden je max. 30 Minuten in eine Richtung berechnet, falls zutreffend.
Der Projektleiter von BauWucht fungiert als alleiniger Ansprechpartner während des Projekts. Kunden werden gebeten, nicht direkt mit dem Ausführungsteam zu kommunizieren, keine finanziellen Vereinbarungen mit ihnen zu treffen und keine Änderungen oder Ergänzungen am Leistungsumfang ohne Einbeziehung des Projektleiters vorzunehmen.
Die Standard-Stundensätze für Projektmanagement sind:Projektleiter: 95 €/Stunde + 19 % MwSt, Design: 95 €/Stunde + 19 % MwSt, Büro / Logistik: 75 €/Stunde + 19 % MwSt. BauWucht bemüht sich, Projektmanagement-Kosten und Stundenübersichten zeitnah zu kommunizieren.
§5 Projektpläne
Wenn BauWucht architektonische Pläne bereitstellt, werden diese in dem Detaillierungsgrad erstellt, der für eine ordnungsgemäße Ausführung des Projekts notwendig ist. Vor Beginn jeder Projektphase kann der Kunde aufgefordert werden, die Pläne schriftlich (z. B. per E-Mail) zu genehmigen.
Im Verlauf des Projekts können Anpassungen von Abmessungen oder Detailvorgaben erforderlich werden. Der Projektleiter ist berechtigt, solche Anpassungen im Sinne des ursprünglichen Designgedankens und zur Sicherstellung des Baufortschritts vorzunehmen. BauWucht bemüht sich, den Kunden über solche Änderungen zu konsultieren, sofern dies praktikabel ist und innerhalb einer angemessenen Frist möglich erscheint.
§6 Zahlungsbedingungen
Sofern im Vertrag nicht anders festgelegt, gelten für BauWucht-Projekte die folgenden Zahlungsbedingungen: Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Projektwerts ist erforderlich, um ein Startdatum zu sichern und mit der Planung zu beginnen. Diese Anzahlung wird im Laufe des Projekts auf die einzelnen Leistungspositionen angerechnet. Die Anzahlung gilt nicht für zusätzliche Leistungen außerhalb des ursprünglichen Vertragsumfangs (Änderungsverträge).
Kann der Immobilienkauf aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Kunden liegen, nicht zustande kommen, wird die Anzahlung nach Abzug der bereits entstandenen Projektmanagement- und Planungsaufwände zurückerstattet.
Der Restbetrag jeder Leistungsposition wird zu Beginn dieser Position in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsstellung fällig (sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist). Sollte eine Fortschrittsrechnung überfällig sein, behält sich BauWucht das Recht vor, die Arbeiten einzustellen und eine Gebühr in Höhe von 500 € (Baustopp-Gebühr) zu erheben, wegen der Störung der Arbeitsplanung und Projektverzögerung.
Verzögerungen aufgrund von Nichtzahlung unterliegen den Bedingungen dieses Dokuments. Korrekturen (Mängellistenarbeiten) erfolgen erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Beträge.
Wird eine Rechnung überfällig, informiert BauWucht den Kunden schriftlich, gefolgt von zwei Zahlungserinnerungen (Mahnung). Wenn der offene Betrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung der 2. Mahnung beglichen wird, wird der offene Betrag an die Rechtsabteilung weitergeleitet. Sämtliche dabei entstehenden rechtlichen Kosten, einschließlich schriftlicher Kommunikation, Inkassoverfahren, Gerichtskosten oder Vertretungskosten, trägt der Kunde. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 10 % für den zusätzlichen Aufwand zur Einziehung überfälliger Beträge.
Jede Kommunikationszeit (schriftlich, telefonisch oder vor Ort) wird gemäß den in diesem Dokument genannten Projektmanagement-Stundensätzen berechnet. Überfällige Rechnungen werden zum maximal zulässigen Zinssatz verzinst: definiert als Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (gesamt 6,62 % per anno), monatlich verzinst ab dem Ausstellungsdatum der 2. Mahnung plus 7 Tage. Für jede Mahnung oder Kommunikation (E-Mail oder Brief), die BauWucht an den Kunden versendet, wird eine Gebühr von 5 € erhoben.
Sollte eine Zusatzrechnung (Änderungsvertrag) überfällig sein, kann BauWucht nach eigenem Ermessen Teile der Anzahlung zur Begleichung dieser Rechnung einsetzen, und der Kunde verpflichtet sich, die Anzahlung umgehend wieder aufzufüllen. Change Orders werden zu 100 % fällig bei Rechnungserhalt, sofern nicht anders angegeben, und vollständige Zahlung ist erforderlich, bevor die Planung der Änderung beginnt. Change Orders sind nicht erstattungsfähig. Materialien für den Ausbau werden zu 100 % im Voraus in Rechnung gestellt, bevor die Bestellung erfolgt.
§7 Projektänderungen
Alle Änderungen am Projekt erfolgen schriftlich über den offizielle Änderungsvertrag-Prozess von BauWucht. Änderungen sind nur innerhalb der Kapazitäts- und Zeitvorgaben von BauWucht möglich. Ab einem von BauWucht festgelegten Zeitpunkt im Projekt sind Änderungen ausgeschlossen.
Wenn während der Bauphase Änderungen beantragt werden, erhebt BauWucht eine Neuplanungsgebühr in Höhe von 450 € + 19 % MwSt, zusätzlich zu den Kosten für die notwendigen Ressourcen zur Umsetzung der angeforderten Änderung.
§8 Change Order Prozess
Wenn neue Informationen eine Änderung des Leistungsumfangs erforderlich machen, bewertet BauWucht die Situation, dokumentiert sie und erstellt per E‑Mail einen Change Order Vorschlag mit möglichen Lösungen für den Kunden zur Prüfung.
Falls erforderlich, wird ein Meeting (telefonisch, online oder persönlich) vereinbart, um die neuen Informationen und den Change Order Vorschlag zu besprechen. Der Change Order wird vom Kunden schriftlich per E‑Mail angenommen oder abgelehnt. Eine E‑Mail-Bestätigung gilt als verbindlich, eine unterzeichnete Version wird zu einem späteren Zeitpunkt erstellt.
Die Arbeiten setzen sich basierend auf der getroffenen Entscheidung fort. Wenn zur Fortsetzung des Projekts eine Entscheidung zum Change Order erforderlich ist und der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist keine Entscheidung trifft, werden die Arbeiten unterbrochen, bis eine Entscheidung vorliegt.
Wenn die Genehmigung des Change Orders kritisch ist, um den Fortgang der Arbeiten zu gewährleisten, autorisiert der Kunde hiermit BauWucht, den Change Order in seinem Namen zu genehmigen, und der Kunde ist verpflichtet, alle mit dem genehmigten Change Order verbundenen Kosten zu übernehmen. Verzögerungen durch fehlende Entscheidungen des Kunden unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrags.
§9 Verzögerung
Sollte das Bauvorhaben – festgelegt durch den Projektleiter von BauWucht – aus irgendeinem Grund nicht weitergeführt werden können (einschließlich, aber nicht beschränkt auf fehlende Kundenentscheidungen, externe Faktoren außerhalb der Kontrolle von BauWucht oder Zahlungsverzug), behält sich BauWucht das Recht vor, eine Projektverzögerungsgebühr (Baustopp-Gebühr) in Höhe von 500 € + 19 % MwSt zu erheben, wirksam ab dem Zeitpunkt, an dem BauWucht feststellt, dass wesentliche Arbeiten nicht mehr ausgeführt werden können.
Wird ein Baustopp eingeleitet, bleibt das Projekt auf Eis, bis die Arbeiten wieder aufgenommen werden können, und richtet sich nach der Verfügbarkeit von BauWucht-Teams. Frühere Zeitplanverpflichtungen oder Schätzungen können je nach den Umständen bei Wiederaufnahme der Arbeiten angepasst werden.
Alle Zeitangaben in diesem Dokument sind Schätzungen und kein verbindlicher Lieferzeitrahmen.
§10 Gewährleistung
Alle von BauWucht ausgeführten Arbeiten unterliegen ab dem Datum der Fertigstellung (Erstabnahme) einer 3-jährigen Gewährleistung. Die Gewährleistung umfasst und beschränkt sich auf jene Arbeiten, die vollständig durch BauWucht gemäß dem Kernvertrag oder genehmigten Change Orders erbracht wurden und entweder (a) von einem Vertreter von BauWucht und dem Kunden genehmigt wurden oder (b) bei der Erstabnahme vollständig bezahlt wurden.
Wenn der Kunde Flächen, die dem Leistungsumfang unterliegen, vor schriftlicher Abnahme nutzt, gilt dies als Abnahme. Arbeiten, die nicht ausdrücklich im Vertrag genannt sind, sind von dieser Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Kunde erhält Herstellergarantien für die im Projekt gelieferten Elemente, sofern solche Garantien üblicherweise ohne zusätzliche Kosten für den Eigentümer gewährt werden. Diese unterliegen den individuellen Garantiebestimmungen der Hersteller.
§11 Reparaturverantwortung und Mängelbeseitigung
Der Auftragnehmer (BauWucht) ist für den Austausch oder die Reparatur aller Arbeiten verantwortlich, die gemäß dem ursprünglichen Kernvertrag und zugehörigen Change Orders ausgeführt wurden und innerhalb von drei (3) Jahren nach Fertigstellung Mängel aufweisen. Falls Möbel, Einrichtungsgegenstände oder Ausstattungen (FF&E) aufgrund eines Garantiefalls ersetzt werden müssen, werden Materialkosten durch die Gewährleistung abgedeckt. BauWucht behält sich jedoch das Recht vor, die Arbeitskosten für den Austausch zu den üblichen Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
Die Behebung von Mängeln umfasst ohne zusätzliche Kosten alle notwendigen Aufwendungen und Schäden im Zusammenhang mit Entfernung oder Ersatz von Teilen der Leistung, die erforderlich sind, um die Mängel zu beheben. Diese Arbeiten erfolgen in einem angemessenen Zeitraum, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von BauWucht.
Garantiefälle in Bezug auf die Ausführung der Arbeiten sind im Vertrag mit BauWucht enthalten; Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag aufgenommen sind, sind nicht Gegenstand dieser Regelung.